128 sagte auch dass ich eine Schlampe sei. Ich habe darauf meine Mutter davon abgehalten, zu uns zu kommen, weshalb sie doch nicht kam. Ich sagte ihr, dass ich mit A.________(Spitzname) Streit gehabt hätte und sie deshalb nicht zu uns kommen solle» (pag. 06 1558 Z. 181 ff.; so auch pag. 06 1744 Z. 132 ff.). Ferner bestätigen die Aussagen von R.________, dass der Beschuldigte – wie von der Strafklägerin ausgesagt (pag. 06 1407 Z. 493 f., pag. 06 1465 Z. 213 ff.) – wiederholt ihre Mutter kontaktierte, um ihren Aufenthaltsort ausfindig zu machen.