Diese dicke Sau. Ich werde ihr den Kopf abhacken und aus den 7. Stock wo sie wohnt werfen. Ihre verflixte Mutter» (pag. 06 0928). Die eingangs erwähnten Zweifel der Kammer ändern nichts daran, dass die Erzählungen von R.________ in Einklang mit den Aussagen der Strafklägerin stehen. So stimmt etwa ihre Aussage, die Strafklägerin habe sie wegen eines Krachs mit dem Beschuldigten einmal kurzfristig ausgeladen, in zeitlicher und sachlicher Hinsicht mit nachstehender Schilderung der Strafklägerin überein: «Das war, als wir bereits an der SB.________(Strasse) wohnten. Meine Mutter kam zu Besuch, sie war auf dem Weg zu uns und er schlug mich. Er schlug sogar Sachen vom Tisch runter.