Auf die Frage, ob D.________ erzählt habe, dass sie an der SB.________(Strasse) in OL.________ von ihrem Mann «vergiftet» worden sei, resp. über entsprechende Symptome berichtet habe, gab R.________ an, dass D.________ eines Abends angerufen und wirres Zeugs erzählt habe. Wann das gewesen sei, könne sie nicht mehr sagen. Sie habe «vom strübsten» wirres Zeugs erzählt, wie jemand, der auf Drogen sei. Sie habe keinen klaren, reellen Satz formuliert. Irgendwann habe sie, R.________, das Telefonat dann beendet (pag. 06 216, Z. 254 ff.).