06 2015 Z. 210 ff.). Auf Vorhalt, laut der Strafklägerin habe sie einmal gesehen, wie jene ihr Auge überschminkt habe, und habe sich jene herausgeredet, als sie nachgefragt habe, meinte sie: «Es ist so. Beim Schminken habe ich ihr sicher nicht zugeschaut. Einmal war sie ein bisschen komisch und ich habe sie gefragt, ob alles in Ordnung sei. […] Sie sagte, alles sei in Ordnung. Sie dachte wohl, ich hätte das Auge gesehen» (pag. 06 2015 Z. 216 ff. und Z. 223 f.). Sie wisse nicht mehr, wann das gewesen sei. Ihre Kinder müssten ihr immer alles sehr genau sagen, damit sie es verstehe. Sie habe nicht so viel Humor und Empathie. Sie sei anders aufgewachsen, ohne Nestwärme.