125 aus der Haft entlassen wird. Sie selber habe keine Kraft, D.________ zu helfen. […] » (pag. 12 071). Anlässlich eines weiteren Telefonats am 24. Mai 2022 (pag. 12 081), informierte R.________, dass sie keine Aussagen machen werde. Sie habe keinen Kontakt zu ihrer Tochter. Sie werde keine Gefälligkeitsaussage machen. Sie sei nicht an der Hochzeite etc. dabei gewesen. Sie werde eine Gefährdungsmeldung für ihre Tochter bei der KESB einreichen und ein Kontaktverbot für die Familie des Beschuldigten beantragen. Am 16. Juni 2022 erfolgte die staatsanwaltschaftliche Befragung (pag.