lediglich eine Zeugin vom Hörensagen ist, unterstreichen ihre Aussagen die Konstanz – und damit die Glaubhaftigkeit – des von der Strafklägerin berichteten nicht einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs. Wenngleich die Aussagen von Q.________ keinen direkten Beweis für die Anschuldigungen der Strafklägerin erbringen, verdeutlichen sie doch die Glaubhaftigkeit von deren Anschuldigungen. m) Aussagen von R.________ sowie Telefonnotizen der Staatsanwaltschaft vom 31. März 2022 und 24. Mai 2022 Die Vorinstanz fasste die Aussagen von R.________, der Mutter der Strafklägerin, folgendermassen zusammen (pag. 19 370 f.;