123 sich prostituierte, und sie gegenüber ihrer Familie angab, in Thun und Interlaken im Service zu arbeiten (pag. 06 1508 Z. 696 ff.). Offensichtlich war die Strafklägerin selbst gegenüber ihrer älteren Schwester nicht ehrlich respektiv bemüht, sich nichts anmerken zu lassen. Wie von Q.________ zutreffend beschrieben, spielte die Strafklägerin letztlich nach aussen über Jahre hinweg eine Rolle. Das von Q.________ wahrgenommene «blaue Auge» passt in zeitlicher Hinsicht zu dem von K.__