Im Fazit untermauern die Aussagen der Schwester Schilderungen von D.________ zu häuslicher Gewalt, obschon sie nie ein blaues Auge gehabt haben will, da der Beschuldigte sie nicht ins Gesicht geschlagen habe (pag. 06 1447, Z. 1642 f.). Weitergehend sind auch nach Würdigung der Aussagen der Schwester die Gründe, weshalb sich D.________ niemandem anvertraut hat, schwierig nachzuvollziehen.