Auf Erkundigung, ob die Strafklägerin auch von verbaler oder nonverbaler Gewalt erzählt habe, gab Q.________ an: «Ich kenne meine Schwester so, dass sie sich immer gewehrt hat. Vielleicht war ich deshalb auch zu wenig sensibilisiert. Das war schon in der Kindheit und im Kinderheim so. Sie konnte sich in anderen Beziehungen auch wehren und deshalb habe ich dies nicht mehr in Frage gestellt» (pag. 06 2005 Z. 280 ff.). Auf die Nachfrage, ob die Strafklägerin bezüglich nichteinvernehmlichem Geschlechtsverkehr etwas dazu ausgeführt habe, gab sie an: «Nein, dazu hat sie nichts gesagt. Mir blieb, dass sie sich nicht wehren konnte und