Auf die Frage, wie sie dies mit den Informationen in Einklang bringe, die sie später über diese Zeit bekommen habe, gab Q.________ an, dass D.________ wohl aus Angst in eine Rolle geschlüpft sei und diese Rolle sehr gut gespielt habe. D.________ habe ihr später gesagt, dass sie sich prostituiert habe, sogar über die Landesgrenzen hinaus und in der eigenen Wohnung, und dass sie es sicher nicht freiwillig gemacht habe. Auf die Frage, ob ihr die Strafklägerin detailliert erzählt habe, was die Rolle des Beschuldigten gewesen sei, antwortete Q.________: «Das kann ich nicht sagen. Sie hat mir sehr viel erzählt.