Sie habe sie auch alleine gesehen, wenn sie bei ihren anderen Schwestern zu Hause gewesen seien, bis die Strafklägerin vom Beschuldigten abgeholt worden sei (pag. 06 2000 Z. 109 ff.). Dann habe man vom Strafverfahren erfahren, dass es D.________ sehr schlecht gehe, sie panische Angst habe, verwirrt, aufgebracht und paranoid sei (pag. 06 2001, Z. 144). Erst im Nachgang habe D.________ von ihrer Ehe erzählt, von der Gewalt und der Ausnützung, die sie dort erfahren habe (pag. 06 2002, Z. 160).