06 2000, Z. 99 ff.). Gemütliche Abendessen mit Dessert und Ausklang habe es nie gegeben. Auch an Weihnachten seien ihre Schwester und der Beschuldigte immer die ersten gewesen, die gegangen seien. Mit dem Beschuldigten habe sie noch weniger Kontakt gehabt als mit ihrer Schwester, weil sie mit diesem nicht über WhatsApp geschrieben habe. Er sei ab und zu mitgekommen, wenn sie ihre Schwester getroffen habe. Sie könne sich an einmal erinnern, dass sie ihre Schwester allein gesehen habe. Sie habe sie auch alleine gesehen, wenn sie bei ihren anderen Schwestern zu Hause gewesen seien, bis die Strafklägerin vom Beschuldigten abgeholt worden sei (pag.