_ versprach, er werde P.________ nichts antun, macht hellhörig und erinnert an die Sorge der Strafklägerin, der Beschuldigte könnte Personen aus ihrem Umfeld schädigen. Das Unverständnis von P.________, dass die Strafklägerin verkauft worden sein soll, steht in Einklang mit dem Bild der «starken Frau», das die Strafklägerin von sich selbst hatte (beispielhaft: «Ich bin so stark gewesen, ich bin so eine Rebellin gewesen, mein Leben lang. Ich kann es selber nicht glauben, dass es mir passiert ist, ich bin ehrlich wirklich. Abartig», pag. 06 1412 Z. 647 f.; so auch pag. 06 1396 Z. 164 ff.) und auch von deren Schwester Q.________ geschildert wurde (eingehend dazu E. II.9.6.3.l hiernach).