Er mache sich grosse Sorgen um die Strafklägerin, weil sie ihre Tabletten nicht bekomme (pag. 06 0715). Letzteres war offenkundig gelogen und ist ein weiters Beispiel dafür, wie der Beschuldigte vorging, um den Aufenthaltsort der Strafklägerin herauszufinden, genau so, wie diese es bereits an ihrer ersten Einvernahme antizipierte. Er spielte etwa auch gegenüber der Mutter der Strafklägerin den besorgten Ehemann, in der Absicht/Hoffnung, dass ihm diese den Aufenthaltsort der Strafklägerin verrät (pag. 06 0698 f.; dazu E. II.9.6.3.m hiernach). Dass der Beschuldigte Z.________ versprach, er werde P.__