06 1489 Z. 2823 ff., pag. 06 1908 Z. 289 ff.), und könnte erklären, warum der Beschuldigte zufolge der Strafklägerin H.________ einen Koffer mit CHF 20'000.00 überreichte (pag. 06 1582 Z. 411 ff.). Der Umstand, dass P.________ den Beschuldigten sah, wie er draussen mit dem Hund spazierte, stützt die Schilderung der Strafklägerin und des Beschuldigten, wonach jener draussen wartete, während die Strafklägerin in der ehelichen Wohnung der Prostitution nachgehen musste (pag. 06 1033 Z. 363 ff., pag. 06 1517 Z. 273 ff., pag. 06 1561 Z. 317 ff.). Bezüglich der Aussage von P._