119 Die Aussagen von P.________ sind bezeichnend für die Suchaktion des Beschuldigten nach der Flucht der Strafklägerin und den vermeintlich glücklichen Anschein, den die Strafklägerin auf ihr Umfeld machte. Das von P.________ genannte Gerücht, H.________ habe die Strafklägerin verkauft, erwähnte auch die Strafklägerin (pag. 06 1489 Z. 2826 ff., pag. 06 1598 Z. 245 ff., pag. 06 1602 Z. 412 ff.). Es korrespondiert mit den Aussagen der Strafklägerin, des Beschuldigten und von H.________, wonach letzterer die beiden verkuppelt habe (pag. 06 1025 Z. 40 ff., pag. 06 1489 Z. 2823 ff., pag.