Insgesamt gab P.________, soweit erkennbar, sachlich Auskunft über ihre Begegnungen mit D.________, unter Ausklammerung einer allfälligen gemeinsamen Drogenvergangenheit. Auf entsprechende Fragen gab sie an, dass D.________ sich ihr nicht anvertraut habe. Sie habe auch nicht gesagt, dass sie in der Prostitution tätig sei. P.________ will auch keinerlei Verletzungen oder Auffälligkeiten wahrgenommen haben. Ihre Aussagen erscheinen plausibel, sie decken sich letztlich mit den Schilderungen weiterer Personen im Umfeld von D.________.