118 Wiederbegegnung hätten sie sich dann vielleicht ein Mal pro Woche getroffen. Sie habe auch den Ehemann von D.________ gesehen, wenn er mit dem Hund draussen gewesen sei. Die Strafklägerin habe damals vis-à-vis von der BD.________(Restaurant) gewohnt, wo sie (P.________) gearbeitet habe (pag. 06 1983 Z. 213 f.). D.________ habe sie einander vorgestellt. Auf die Frage, was D.________ gearbeitet habe, vermutete P.________, dass sie nicht berufstätig gewesen sei. Sie hätten dies nicht thematisiert. Auf die Frage, ob sie bei D._____