06 1981, Z. 114). Sie hätten sich sicher rund zehn Jahre nicht mehr gesehen, auch nicht miteinander telefoniert. Sie wisse nicht wirklich, wo D.________ hingegangen sei. Erst vor rund 1½ Jahren habe sie D.________ wieder gesehen. Diese sei zur BD.________ (Restaurant) gekommen und habe Zigaretten gekauft. Sie habe sehr verändert ausgesehen, habe die Haare kurz getragen und sei schlanker gewesen. Aber sie habe eigentlich einen guten Eindruck gemacht (pag. 06 1983, Z. 201 ff.). Sie sei erstaunt gewesen, dass sie die Strafklägerin nicht schon zuvor einmal gesehen habe. Diese habe nicht unweit von ihr gewohnt (pag. 06 1983 Z. 216 ff.).