Wenige Tage später sei er zu ihr nach Hause gekommen, um sich zu vergewissern, dass D.________ nicht bei ihr sei. Auf die Frage, ob der Beschuldigte eher ruhig oder aufgebracht gewirkt habe, meinte sie, etwas von beidem. Er sei baff gewesen, dass die Strafklägerin verschwunden gewesen sei und habe sich vermutlich Sorgen gemacht. Aber aufgebracht habe er nicht gewirkt (pag. 06 1979 Z. 59 f.). Sie gab an, dass sie D.________ vor rund 20 Jahren im Ausgang kennengelernt habe. Man habe sich dann jeweils an den Wochenenden im Ausgang gesehen. Dann sei der Kontakt plötzlich abgebrochen (pag. 06 1981, Z. 114).