_, eine Bekannte von D.________, wurde am 2. Mai 2022 im Rahmen einer delegierten Einvernahme durch die Kantonspolizei Bern als Auskunftsperson befragt (pag. 06 1977 ff.). Sie gab an, dass sie seit rund vier Jahren an der SF.________ (Strasse) in Bern als ________ (Beruf) arbeite. Den anlässlich der Befragung anwesenden Beschuldigten will sie «vom Sehen» gekannt haben. Letztmals habe sie ihn gesehen, als er nach D.________ gesucht habe. Er habe sie am Arbeitsplatz aufgesucht und gesagt, dass sie verschwunden sei. Wenige Tage später sei er zu ihr nach Hause gekommen, um sich zu vergewissern, dass D.________ nicht bei ihr sei.