06 1970 Z. 94 ff.). Diese Schilderungen von O.________ dokumentieren, wie ungewöhnlich die standesamtliche Hochzeit des Ehepaars A.________ war. Der Trauzeuge O.________ kannte weder den Bräutigam noch die Braut (pag. 06 1968 Z. 22 ff. und Z. 30 ff.) und wurde auch nicht von diesen angefragt, sondern von einem angeblichen Schwager des Beschuldigten. Abgesehen von der vermeintlichen Schwester des Beschuldigten waren weder Familienangehörige noch Freunde anwesend, es gab auch kein Fest.