Auf die Frage, ob V.________ vom Beschuldigten geschlagen worden sei, erklärte N.________, dass er es nicht gesehen habe, aber sie seien beide am Schreien gewesen, wenn er nach der Arbeit nach Hause gekommen sei. Er habe den Beschuldigten weggeschickt und ihm mit der Polizei gedroht. Da habe dieser ihm gesagt: «Ich bin von der Mafia, fick dich» (pag. 06 1890, Z. 143). V.________ habe gesagt, dass der Beschuldigte sie geschlagen habe, weil sie nicht mehr bezahlt habe. Verletzungen habe er aber keine gesehen. V.________ habe sich vor dem Beschuldigten gefürchtet, auch er, N.________, habe Angst vor ihm gehabt (pag. 06 1890, Z. 153 ff.).