In der folgenden Zeit sei der Beschuldigte dann immer wieder zu ihnen nach Hause gekommen und sei gegen V.________ aggressiv gewesen. Sie habe schliesslich eingeräumt, dass er gar nicht ihr Bruder sei. Er habe sie aus Bulgarien in die Schweiz geholt, damit sie hier in der Prostitution arbeite und ihm Geld bezahle (pag. 06 1889, Z. 95 ff.). Der Beschuldigte habe V.________ gesagt, dass er ihn umbringe, weil er ihm V.________ weggenommen habe und sie ihm noch nicht alles bezahlt habe (pag. 06 1889 Z. 118 ff.). Er, N.________, habe diese Situation nicht akzeptieren können. Er habe für sie einen Laden mit Artikeln aus Afrika, den «BC.