06 1888 Z. 48 ff.). Er könne sich nicht mehr genau an die Hochzeit erinnern, aber er könne auf entsprechende Frage sagen, dass das Ehepaar gelacht und sich geküsst habe, nachdem die Standesbeamtin gesagt habe, dass sie sich küssen sollten (pag. 06 1891, Z. 184). Auf die Frage, welchen Eindruck die Strafklägerin auf ihn gemacht habe, erklärte er: «Der Eindruck war nicht so gut. Weisst du, normal bei einer Hochzeit kommt die Familie, alle haben Freude, man macht viel. Aber es war nicht so. Es war keine Familie oder Freunde dort. Ich habe viele Hochzeiten besucht, aber hier nicht. Sie haben gesagt, dass sie schon lange in Bulgarien geheiratet hat.