Weil er mich zerstört hat. Aber diesem Polizisten wollte ich das sagen und ich habe nicht gewusst wie», pag. 06 1478 Z. 2501 ff.). i) Aussagen von N.________ Die Vorinstanz fasste die Aussagen von N.________, einem der beiden Trauzeugen des Ehepaars A.________, folgendermassen zusammen (pag. 19 363 f.; Ergänzungen der Kammer in normaler Schriftgrösse): N.________ wurde am 26. November 2021 im Rahmen einer delegierten Einvernahme durch die Kantonspolizei Bern als Auskunftsperson befragt (pag. 06 1888 ff.). Er war am ________(Datum) als Trauzeuge an der Hochzeit der Parteien anwesend.