Dass sich ein Mitarbeiter einer Versicherungsgesellschaft zur Tätigung solcher Abklärungen instrumentalisieren lässt, ist bemerkenswert. Die von M.________ gemachte Beobachtung, wonach sich der Beschuldigte während des Streits ruhig verhalten habe, während die Strafklägerin aufbrausend reagiert habe, steht in Einklang mit den Schilderungen der Strafklägerin, wonach der Beschuldigte genau wusste, dass er sich bei einem Streit in Anwesenheit von Drittpersonen ruhig zu verhalten hat, so dass alle dachten, die Strafklägerin sei das Problem (beispielhaft: «Ich sagte der Polizei, ich sei geschlagen worden.