111 Betreffend der Strafklägerin führte M.________ aus, diese zwei-/dreimal gesehen zu haben. Als er sie kennengelernt habe, sei sie ihm schon komisch rübergekommen. Er habe sie direkt gefragt, was sie arbeite, und sie habe erwidert: «Was geht dich das an? Wer bist du?» (pag. 06 1882 Z. 327 ff.). Laut dem Beschuldigten sei sie früher ein Junkie gewesen und sei jener der Grund, dass sie von den Drogen weggekommen sei. Sie rauche aber jeden Tag Marihuana (pag. 06 1825 Z. 314 ff.). Er glaube, die Strafklägerin habe ein Kokain- oder Methamphetamin-Problem.