110 Hinsichtlich der von L.________ erwähnten Grossmutter gab die Strafklägerin an, der Beschuldigte habe sie von ihrer eigenen Familie ferngehalten, jedoch ihre Mutter zu ihr gelassen, weil diese über Geld gesprochen habe und er hinter dem Geld her gewesen sei. Ihre Grossmutter sei reich und er habe gedacht, sie würde dereinst neun Millionen erben. Einmal habe der Beschuldigte mit einem Kollegen im Garten ihrer Grossmutter gestanden und sie angerufen und gefragt, wo die Grossmutter sei, er wolle sie besuchen (pag. 06 1756 Z. 591 ff. und Z. 598 ff.). Soweit L.___