Daher und weil er die Strafklägerin dafür verantwortlich machte, dass gegen ihn ein Strafverfahren wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz eröffnet wurde, kann nicht vorbehaltlos auf seine Schilderungen abgestellt werden. Hellhörig macht auch, dass er betonte, nie blaue Flecken an der Strafklägerin gesehen zu haben, sowie abschliessend hervorhob, der Beschuldigte könne kein Deutsch, und die Frage in den Raum warf, warum sich die Strafklägerin nicht an die Polizei wandte. Damit folgte er Eins-zu-Eins der Verteidigungsstrategie des Beschuldigten und erweckte den Eindruck, seine Aussagen mit diesem abgesprochen zu haben.