06 1810 Z. 181 ff.). Bei der Würdigung dieser Aussagen ist zu beachten, dass L.________ am 13. Januar 2021 einen Fürsprecher und Bürokollegen von Rechtsanwalt C.________ aufsuchte, den er über das gegen den Beschuldigten eröffnete Strafverfahren informierte und um dessen Verteidigung ersuchte (pag. 14 0208). Daher und weil er die Strafklägerin dafür verantwortlich machte, dass gegen ihn ein Strafverfahren wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz eröffnet wurde, kann nicht vorbehaltlos auf seine Schilderungen abgestellt werden.