Der Beschuldigte habe ihm berichtet, er suche die Strafklägerin und habe Angst. Sie habe den Hund und die Wertsachen mitgenommen und sei verschwunden (pag. 06 1807 Z. 74 ff.). Als die Strafklägerin schon weg gewesen sei, sei er einmal in der Wohnung des Beschuldigten gewesen und dieser habe ihm gesagt, dass er Probleme habe und den Fernseher und die Möbel verkaufen wolle (pag. 06 1810 Z. 146 ff.). Wann er die Strafklägerin letztmals gesehen habe, könne er nicht sagen. Er wisse nur noch, dass er das Ehepaar A.________ zweimal zum Essen eingeladen habe. Einmal sei der Beschuldigte nicht «zwäg» gewesen und einmal habe das Ehepaar A._____