06 1807 Z. 55 ff.). Auf Erkundigung, welcher Arbeit der Beschuldigte nachgegangen sei, meinte er, laut der Strafklägerin hätten sie zu ihrer Grossmutter geschaut und dafür monatlich zwischen CHF 10'000.00 und CHF 12'000.00 erhalten. Die Grossmutter sei angeblich sehr reich gewesen (pag. 06 1808 Z. 61 ff.). Auf die Frage, wann er den Beschuldigten zum letzten Mal gesehen habe, berichtete er, das müsse Ende November/Anfang Dezember 2020 gewesen sein, als der Beschuldigte weinend vor seiner Tür gestanden habe. Der Beschuldigte habe ihm berichtet, er suche die Strafklägerin und habe Angst.