D.________ habe einen «blauen Mosen» im Bereich der Schläfe gehabt (pag. 06 1799, Z. 114). Wenn man gegen etwas falle, könnte man sich so verletzen. Auf Nachfrage, ob sie, K.________, an diese Erklärung geglaubt habe, antwortete die Zeugin wie folgt: «Ehm…Ja. Wir fragen und müssen davon ausgehen, dass es stimmt. Klar, könnte man mehr hinterfragen, aber das ist nicht unbedingt unsere Rolle. Sie hatte die Möglichkeit, etwas zu sagen. So sehe ich meine Rolle als Apothekerin. Man gibt die Möglichkeit, etwas zu sagen, manchmal sagen die Leute nichts, manchmal erzählen sie alles und manchmal sehen wir auch, dass die Leute lügen. Das ist oft bei Abhängigkeitsdelikten so.