Auf die Frage ob ihr etwas an D.________ aufgefallen sei, erklärte die Zeugin, ja, einmal sei sie mit einem «verschlagenen Gesicht» gekommen (pag. 06 1799, Z. 99). Sie könne aber nicht sagen, wann das gewesen sei. Es sei sicher nicht in den letzten zwei Jahren gewesen, da das Ehepaar dann nicht mehr im selben Quartier gewohnt habe. Auf Nachfrage, was mit «verschlagenem Gesicht» gemeint sei, gab die Zeugin Folgendes zu Protokoll: «Ja, sie sagte, sie sei umgefallen, als man gefragt hat. Sie war nicht die Person, die zugelassen hat, dass man näher fragt. Sie war sehr zurückhaltend und war oft sehr gestresst. Wir haben gemerkt, dass sie gestresst ist» (pag. 06 1799, Z. 104 ff.).