___ weitgehend mit den Schilderungen der Strafklägerin, sowohl bezüglich das Kerngeschehen als auch Nebensächlichkeiten (wie vermeintliche Arbeitswohnung, Preise, Barbezahlung, Arbeitstage, Geschlechtsverkehr auf Bettsofa, arbeitsfrei am eigenen Geburtstag, kurzfristig abgesagter Termine, körperlicher Probleme, stets aufgeräumte und sauber geputzte Wohnung, Geschlechtsverkehr auf dem Bettsofa, Verneinen eines Zuhälters, Geheimhalten der Prostitutionstätigkeit gegenüber Familie und Freunden sowie Gefühl, kontrolliert zu werden). Auch untermauern sie die Schilderungen der