105 (pag. 06 1545 Z. 545 ff., pag. 06 1561 Z. 317 ff.). Der Beschuldigte kontaktierte mit J.________ bewusst jenen Freier, zu welchem die Strafklägerin ein spezielles Verhältnis pflegte und von dem er befürchtete, sie könnte in ihn verliebt sein (pag. 06 1323 Z. 648 f., pag. 06 1343 Z. 398 ff.). Dieses Verliebtsein nützten der Beschuldigte und seine Tochter aus, als sie J.________ vorspielten, die Strafklägerin sei in Gefahr, um deren Aufenthaltsort ausfindig zu machen (eingehend dazu E. II.9.6.2.b hiervor).