Wir hatten keine Beziehung, es war auch keine Liebe. Es war ein schöner Moment in meinem dunklen Leben. Ich habe mich von diesem Mann verabschiedet. Es war ein Lichtblick in meinem dunklen Leben, ein Hintergrund gibt es nicht. Es hat sich in diesen vier Wänden abgespielt, wie ein Service» (pag. 06 1713 Z. 579 ff.). Hellhörig macht auch, dass J.________ auf die Frage, ob die Strafklägerin blaue Flecken oder Verletzungen gehabt habe, angab: «Das kann ich so nicht sagen. Vielleicht mal ein Kratzer, von einem Tisch, oder an einem Finger wegen einer Glasplatte, sie sei wie ohnmächtig geworden. Die Schwester habe sie verarztet, respektiv sie so geschlagen, dass sie wieder geatmet habe.