J.________ wurde auch zu möglichen Auffälligkeiten am Körper von D.________, Spuren von Gewalt oder Verletzungen, befragt. Dem Protokoll ist zu entnehmen, dass J.________ vor der Beantwortung der Frage nach äusserlich sichtbaren Verletzungen lange nachgedacht habe (pag. 06 1783, Z. 367). Dann verneinte er entsprechende Feststellungen gemacht zu haben. Auch die Aussagen von D.________, wonach sie sich niemandem habe anvertrauen können, weil sie alleine gewesen sei (pag. 06 1448, Z. 1669 f.), lassen sich mit dem von J.________ geschilderten Vertrauensverhältnis und den aktenkundigen und gegenseitigen schriftlichen Liebeserklärungen nicht in Einklang bringen.