102 Mutmassungen kommunizierte er offen. Er gab Auskunft über seine offenbar tiefen Gefühle ihr gegenüber. Er versuchte auszublenden, dass sie auch noch andere Kunden hatte und er mit der Zeit den Beschuldigten als ihren Aufpasser oder eben möglicherweise auch als ihren Partner wahrgenommen hat. Auf die Aussagen von J.________ kann grundsätzlich abgestellt werden. Sie sind im Beweisverfahren insofern von Relevanz, als sie einen gewissen Einblick in die Prostitutionstätigkeit von D.________ geben. J.________ beantwortete auch Fragen zum Gesundheitszustand von D.__