Sie war auch wegen der Zyste im Spital und schrieb auch von einer leichten Streifung» (pag. 06 1785 Z. 456 ff.). Die Vorinstanz würdigte die Aussagen von J.________ – teils wenig überzeugend – wie folgt (pag. 19 359 f.): J.________ hat über eine Dauer von rund 5½ Jahren (April 2015 bis Oktober 2020), die Dienste von D.________ als Prostituierte in Anspruch genommen. Es bestand eine darüberhinausgehende besondere «Beziehung». Von ihrer privaten Beziehungssituation gab D.________ allerdings – anders als J.________ – nichts preis. J.________ schilderte seine Begegnungen mit D.________ authentisch, sachlich und sehr offen.