Auf die Frage, ob er Feststellungen betreffend Gewalt habe machen können, gab J.________ an, sie habe bei den letzten Malen etwas von einer Entzündung im Genitalbereich und beim Bauchnabelpiercing erwähnt, und auch eine Blutvergiftung. Er wisse nicht, ob da Gewalt angewendet worden sei. Und einmal habe sie am Oberarm eine Wunde durch eine Zigarette gehabt. Sie habe gesagt, das sei an einem Fest passiert.