ruf. Sie sagte jeweils, dass sie in einem Restaurant arbeite, welches weit weg sei und dass man sie nicht besuchen könne» (pag. 96 1779 Z. 202 ff.). Die Strafklägerin habe ihm gegenüber erwähnt, dass ihre Mama in der SD.________(Quartier) wohne, sie vier Schwestern und einen Bruder sowie am ________ (Datum) Geburtstag habe. Das sei eigentlich alles gewesen. Ihren Geburtstag hätten sie jeweils am Folgetag gefeiert, weil sie am Geburtstag nie gearbeitet habe (pag. 06 1777 Z. 144 ff.). AN.________/AO.________ habe nie erwähnt, wie und wann sie in die Prostitution gekommen sei.