99 Auf die Frage nach allfälligen längeren Abwesenheiten gab J.________ an, dass sie jeweils während drei bis vier Wochen in den Ferien gewesen sei. Auch über Weihnachten/Neujahr habe sie nicht gearbeitet, ebenso habe es nach ihrer Brustoperation einen mehrwöchigen Unterbruch gegeben, so dass sie aufeinander gewartet hätten (pag. 06 1779, Z. 179 ff.). Auf Erkundigung, ob die Strafklägerin Treffen abgesagt oder verschoben habe, erklärte er, das sei manchmal häufiger und manchmal weniger vorgekommen. Gegen Schluss sei es häufiger gewesen.