06 1777, Z. 151 ff.). J.________ gab an, dass sie die Termine ebenfalls gewollt habe. Es sei gegenseitig gewesen. Sie habe sich bei ihm geborgen und verstanden gefühlt, obschon sie nicht über das Private gesprochen hätten. Es sei nicht jedes Mal zum Geschlechtsverkehr gekommen. Sie seien einfach zusammen gewesen und hätten es schön gehabt. Das sei speziell, er wisse das (pag. 06 1778 Z. 195).