In der Nacht habe es keine Treffen gegeben. AN.________/AO.________ habe nach seiner Erinnerung nur Zeiten zwischen 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr angeboten. Anfangs, als er noch nicht bei ihr gewesen sei, habe sie schon noch andere Zeiten gehabt, Montag bis Sonntag oder ab 11:00 Uhr (pag. 06 1777 Z. 130 ff.). Auf die Frage, ob er auch versucht habe, in der Nacht abzumachen, gab J.________ an, dass er dies schon gerne gemacht hätte, aber AN.________/AO.________ habe es nicht gewollt und auch nicht angeboten. Sie habe gesagt, das käme nicht in Frage. Ab und zu hätten sie sich an einem Samstag getroffen, aber an Sonntagen nie.