I.________ gab auch Auskunft zur ersten Charakterisierung des Beschuldigten durch D.________. Sie habe eine kritische Einschätzung gegeben, habe ihn als «bösen Buben», als «schlimmen Finger» bezeichnet. Gleichwohl sei sie mit ihm mitgegangen. Ihr Entschluss, mit dem ihr nicht näher bekannten Beschuldigten nach Bulgarien zu reisen, dürfte nicht zuletzt mit ihrem Vertrauen in dessen Begleiter H.________ zu begründen sein, mit dem sie damals noch eine langjährige und gute Bekanntschaft verband.