06 1764 Z. 166 ff.). Nach dem Durchlesen gefragt, weshalb er geäussert habe, die Strafklägerin sei nicht von sich aus mit dem Beschuldigten mitgegangen, präzisierte er: «Das konnte ich mir vorstellen. Weil sie mir gesagt hatte, dass er ein böser Bube ist, und dass er ein Schlimmer sei, und ich auch feststellte, dass er kein normaler Mensch ist» (pag. 06 1766 Z. 242 ff.). Auf die Frage, ob er Anzeichen von Gewalt an der Strafklägerin festgestellt habe, vermutete er: «Ich meinte, dass sie mal etwas hatte, aber war das etwas mit den Beinen? Ich weiss es nicht mehr, ehrlich gesagt, aber es war sicher nicht sehr gravierend» (pag. 06 1764 Z. 175 ff.).