Ich will ihn auch nicht schützen. Aber ich will auch nicht etwas erzählen das nicht stimmt, es ist schwierig, weil es schon so lange her ist» (pag. 06 1764 Z. 157 ff.). Auf die Nachfrage, welchen Eindruck die Strafklägerin bei der Abreise gemacht habe, antwortete er: «Ich glaube, dass es ihr schon nicht so gepasst hatte, aber wieso... Keine Ahnung mehr. Mich dünkte es einfach, dass es nicht von ihr aus kam, dass sie gegangen war. Ich weiss nicht, ob sie etwas gesagt hatte oder dass sie wegen ihm gehen musste. Das war einfach mein Eindruck» (pag. 06 1764 Z. 166 ff.).