Er habe einfach gewusst, wer sie war (pag. 06 1761 Z. 44 ff.). Er habe den Eindruck gehabt, dass sie es «mit dem Arbeiten nicht so hatte». Sie sei in einem Beschäftigungsprogramm für Arbeitslose gewesen (pag. 06 1761, Z. 51 ff.). Er habe ihre finanzielle Situation nicht gekannt. Er habe ihr kein Geld gegeben, sie habe ihm aber auch nichts für die Miete und das Essen bezahlt. Er habe ihr den Unterhalt finanziert, vor allem den Lebensunterhalt, Essen und so. Ansonsten sei sie finanziell eigenständig gewesen (pag. 06 1761 Z. 52 f. und Z. 57).